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Die Kennzeichnung von Kosmetika schützt den Verbraucher, gibt dem Hersteller Rechtssicherheit und stärkt die Glaubwürdigkeit der Marke. Schauen wir uns an, was auf dem Etikett verpflichtend angegeben werden muss, welche Vorschriften in der EU gelten und welche Fehler in der Praxis am häufigsten auftreten.
Für die Herstellung von Kosmetika reicht es nicht aus, eine gute Rezeptur, eine schöne Verpackung und einen angenehmen Duft zu haben. Wenn Sie ein kosmetisches Mittel in Verkehr bringen möchten, muss es gemäß der geltenden europäischen Gesetzgebung korrekt gekennzeichnet sein.
Das Etikett ist nicht nur ein Designelement. Es ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Verantwortung, der Sicherheit und der Glaubwürdigkeit des Produkts.
Der Verbraucher sucht darauf nach der Zusammensetzung, dem Haltbarkeitsdatum und dem Namen der für das Produkt verantwortlichen Person. Die Kontrollbehörden prüfen wiederum, ob das Produkt alle EU-Vorschriften erfüllt – und hier hat die Marke den ersten Moment, in dem sich die gesetzliche Verpflichtung mit dem visuellen ersten Eindruck trifft.
Für den Hersteller ist das Etikett ein kleiner, aber sehr wichtiger Raum. Es muss dem Kunden klar sagen, was das Produkt ist, wie es verwendet wird, wer dafür verantwortlich ist, welche Zusammensetzung es hat, wie lange es sicher verwendet werden kann und worauf zu achten ist.
In der Europäischen Union wird die Kennzeichnung kosmetischer Mittel insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel geregelt. Artikel 19 legt fest, welche Angaben auf dem Behältnis und der Verpackung eines kosmetischen Mittels anzubringen sind, wobei diese unauslöschlich, leicht lesbar und sichtbar sein müssen. Die Liste der Bestandteile ist unter Verwendung der in dem gemäß Artikel 33 erstellten Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen von Bestandteilen aufgeführten gemeinsamen Bezeichnungen der Bestandteile anzugeben; existiert keine gemeinsame Bezeichnung, wird der Begriff aus einer allgemein anerkannten Nomenklatur verwendet.
Inhalt des Artikels
Das Etikett muss gut aussehen, aber in erster Linie muss es richtig funktionieren. Es muss mit der Rezeptur, der Sicherheitsbewertung, der Produktdokumentation und den Anforderungen des Marktes, auf dem das Produkt verkauft wird, im Einklang stehen.
Es reicht also nicht, ein schönes Grafikdesign zu entwerfen und ein paar attraktive Sätze zu ergänzen. Bei einem kosmetischen Mittel muss der Hersteller auch die Pflichtangaben, korrekte Bezeichnungen der Bestandteile, Allergene, Haltbarkeit, Chargennummer, Warnhinweise, die Etikettensprache und die physische Lesbarkeit auf der konkreten Verpackung berücksichtigen.
„Ein gutes Etikett muss wahrheitsgemäß, lesbar, unauslöschlich, sichtbar, verständlich und im Einklang mit der Zusammensetzung des Produkts sowie mit der Kosmetikgesetzgebung sein."
Ein korrekt gekennzeichnetes kosmetisches Mittel muss mehrere Pflichtangaben enthalten. Einige Angaben helfen dem Verbraucher bei der Anwendung, andere sind wichtig für Rückverfolgbarkeit, Sicherheit und Kontrolle des Produkts.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird verwendet, wenn ein kosmetisches Mittel eine Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten oder weniger hat.
Bei Produkten mit längerer Haltbarkeit wird in der Regel das PAO-Symbol angegeben, also der Zeitraum der Verwendbarkeit nach dem Öffnen, zum Beispiel 6M, 12M oder 24M, sofern diese Angabe für den jeweiligen Produkttyp relevant ist.
Der Nenninhalt ist die Menge des Produkts zum Zeitpunkt der Abfüllung. Bei Kosmetika wird er am häufigsten in Millilitern oder Gramm angegeben.
Beispiele:
Bei sehr kleinen Verpackungen, Einmalprodukten oder kostenlosen Mustern muss der Nenninhalt nicht immer angegeben werden. Der Hersteller sollte jedoch zwischen praktischer Füllmenge und gesetzlicher Kennzeichnung unterscheiden.
Hinweis für den Hersteller
Überprüfen Sie bei der Dosierung von Produkten die technischen Toleranzen und die Vorschriften zur Mengenprüfung. Für Fertigpackungen werden sie in der EU insbesondere durch die Richtlinie 76/211/EWG des Rates geregelt, die die zulässigen negativen Abweichungen in Abhängigkeit vom Nenninhalt des Produkts festlegt.
Daraus ergibt sich für den Hersteller eine einfache Regel: Der Nenninhalt darf keine geschätzte Menge oder „Füllung bis zum Rand" sein. Es ist eine genaue deklarierte Angabe, die auf dem realen Abfüllprozess beruhen und der auf dem Etikett angegebenen Produktmenge entsprechen muss.
Die Liste der Bestandteile eines kosmetischen Mittels wird im folgenden Format angegeben:
Ingredients: Aqua, Glycerin, Prunus Amygdalus Dulcis Oil, Cetearyl Alcohol, Parfum, Tocopherol, Linalool, Limonene.
Das Wort Ingredients: ist wichtig und wird nicht übersetzt, es hat in allen Sprachen die gleiche Form. Danach folgt die Liste der Bestandteile gemäß dem INCI-System, also der International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, oder der gemeinsamen Bezeichnungen der Bestandteile, die zur Kennzeichnung kosmetischer Mittel verwendet werden.
Die Bestandteile werden nach ihrem Gesamtanteil im Produkt zum Zeitpunkt der Zugabe zur Rezeptur angegeben. Bestandteile mit höherem Gehalt stehen am Anfang. Bestandteile mit einer Konzentration von weniger als 1 % dürfen in beliebiger Reihenfolge nach den Bestandteilen mit Konzentrationen über 1 % aufgeführt werden.
Tipp für Formulierer
Bei der Berechnung der Zusammensetzung reicht es nicht immer, nur auf den Handelsnamen des Rohstoffs als Ganzes zu schauen. Viele kosmetische Rohstoffe sind Mischungen mehrerer Stoffe, und bei der Erstellung der Liste der Ingredients ist es notwendig, mit ihren einzelnen INCI-Bestandteilen zu arbeiten.
Typische Beispiele sind Konservierungssysteme, Solubilisatoren, Emulgatoren, Pflanzenextrakte in einem Träger, Wirkstoffkomplexe oder kommerzielle Mischungen, die mehrere INCI-Bestandteile enthalten. Wird ein solcher Rohstoff in der Rezeptur verwendet, wird in der endgültigen Ingredients-Liste nicht sein Handelsname angegeben, sondern die einzelnen INCI-Bestandteile gemäß den Kennzeichnungsregeln.
Für die korrekte Reihenfolge der Bestandteile ist es daher notwendig, nicht nur die Dosierung des Rohstoffs in der Rezeptur, sondern auch seine innere Zusammensetzung zu kennen. Der Hersteller sollte von der technischen Dokumentation des Lieferanten ausgehen, insbesondere von der Spezifikation, dem technischen Datenblatt, der INCI-Aufschlüsselung und den verfügbaren Informationen über den Anteil der einzelnen Bestandteile im Rohstoff.
Praktisch bedeutet dies, dass, wenn Sie zum Beispiel 3 % einer kommerziellen Mischung verwenden, die aus mehreren INCI-Bestandteilen besteht, jeder dieser Bestandteile im Endprodukt einen anderen tatsächlichen Anteil haben kann. Dieser Anteil ist dann wichtig für die korrekte Erstellung und Anordnung der Ingredients-Liste.
Gleichzeitig gilt, dass nicht alle in der technischen Dokumentation des Rohstoffs aufgeführten Stoffe automatisch auf dem Etikett angegeben werden müssen. Verunreinigungen in den Rohstoffen und Hilfsstoffe, die im Endprodukt nicht vorhanden sind, gelten gemäß Artikel 19 der Verordnung 1223/2009 nicht als Bestandteile. In Grenzfällen ist es daher sinnvoll, von der Dokumentation des Lieferanten und der Bewertung der für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortlichen Person auszugehen.
Der INCI-Name ist kein Marketingname, kein deutscher Name und keine englische Übersetzung. Es handelt sich um eine standardisierte Nomenklatur, die es ermöglicht, denselben Bestandteil in verschiedenen Ländern und Sprachen zu identifizieren.
Bei pflanzlichen Rohstoffen leitet sich der INCI-Name häufig von der botanischen, also lateinischen Bezeichnung der Pflanze ab. Daher wird zum Beispiel Mandelöl in der Ingredients-Liste nicht als Almond Oil, sondern als Prunus Amygdalus Dulcis Oil angegeben. Wichtig ist auch der konkret verwendete Pflanzenteil und die Rohstoffform.
Die korrekten Bezeichnungen sollten in der Datenbank CosIng oder im aktuellen Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen der Bestandteile der Europäischen Kommission überprüft werden. CosIng ermöglicht die Suche nach Stoffnamen gemäß der Kosmetikverordnung, nach Ingredient-Namen für Kennzeichnungszwecke sowie nach CAS- und EG-Nummern. Die Datenbank unterscheidet auch aktuelle Einträge, die als active gekennzeichnet sind, und historische Einträge, die als not active gekennzeichnet sind.
Dieses Thema behandeln wir ausführlicher in einem eigenen Artikel INCI, CAS und EG-Nummer: wie man sich in kosmetischen Bestandteilen zurechtfindet.
Farbstoffe werden in der Bestandteilliste nicht als „rosa Farbstoff“, „blaue Farbe“ oder „rotes Pigment“ angegeben. Gleichzeitig wird bei ihnen nicht ihr INCI-Name im Sinne ihrer Zusammensetzung verwendet. Für kosmetische Farbstoffe wird die Bezeichnung mittels CI-Nummer, also der Colour Index-Nummer, verwendet. Gerade die CI-Nummer dient als standardisierte Bezeichnung des Farbstoffs in der Ingredients-Liste.
Farbstoffe können am Ende der Bestandteilliste aufgeführt werden. Bei dekorativer Kosmetik, die in mehreren Farbtönen existiert, kann auch die Kennzeichnung may contain oder +/- verwendet werden, sofern dies dem jeweiligen Produkt und seiner Zusammensetzung entspricht.
Der Duft kann in der Bestandteilliste wie folgt angegeben werden:
Der Hersteller kann entscheiden, ob er die Duft- oder Aromakomposition mit der allgemeinen Bezeichnung Parfum oder Aroma angibt oder ob er einige Duftbestandteile detaillierter aufschlüsselt. Wichtig ist jedoch, dass Pflichtallergene nicht unter dem Wort Parfum verborgen werden dürfen.
Wenn das Produkt regulierte Duftallergene über den festgelegten Grenzwerten enthält, müssen sie in der Bestandteilliste gesondert aufgeführt werden. Dies gilt für Allergene unabhängig von ihrer Quelle, also nicht nur für Duftkompositionen, sondern auch für ätherische Öle oder Pflanzenextrakte.
Bei Kosmetika begegnen wir zunehmend auch der Kennzeichnung % NOI, also dem prozentualen Anteil der Bestandteile natürlichen Ursprungs. Es handelt sich um eine Angabe, die dem Kunden zeigen soll, welcher Teil des Produkts aus naturbasierten oder natürlich abgeleiteten Rohstoffen gemäß der verwendeten Berechnungsmethodik stammt.
NOI kann eine nützliche Informationsangabe sein, aber der Hersteller sollte damit vorsichtig umgehen. Es reicht nicht aus, auf das Etikett einen hohen Prozentsatz natürlichen Ursprungs zu schreiben, ohne dass klar ist, nach welcher Methodik er berechnet wurde und ob diese Angabe belegbar ist.
Bei der Berechnung von % NOI ist es notwendig, von der genauen Zusammensetzung der Rezeptur, der Dokumentation der einzelnen Rohstoffe und den Angaben der Lieferanten auszugehen. Bei zusammengesetzten Rohstoffen muss berücksichtigt werden, aus welchen Stoffen sie bestehen und welcher Anteil davon nach dem jeweiligen Standard oder der Berechnungsmethodik als natürlich oder natürlich abgeleitet gelten kann.
Es ist wichtig, zwischen einer Aussage über den natürlichen Ursprung und zertifizierter Natur- oder Biokosmetik zu unterscheiden. Ein hoher % NOI bedeutet an sich nicht, dass das Produkt als BIO, organic, COSMOS Organic oder einem anderen zertifizierten Standard entsprechend zertifiziert ist.
Praktische Anmerkung
Wenn der Hersteller auf dem Etikett oder in der Marketingkommunikation den Prozentsatz der Bestandteile natürlichen Ursprungs angibt, sollte er diese Angabe belegen können. Die Berechnung sollte konsistent, belegbar und auf der Dokumentation zu den verwendeten Rohstoffen basieren. Die Norm ISO 16128-2 bietet einen Rahmen zur Bestimmung des natürlichen, natürlich abgeleiteten, organischen und organisch abgeleiteten Gehalts kosmetischer Produkte, befasst sich jedoch nicht mit der Produktkommunikation, den Aussagen auf dem Etikett oder den regulatorischen Anforderungen an Kosmetika.
Auf Kosmetiketiketten finden sich häufig verschiedene Symbole, Logos und Zeichen. Einige sind nur grafische Icons, andere stellen unabhängige Zertifizierungen oder geprüfte Standards dar. Für den Hersteller ist es wichtig zu wissen, dass ein Zertifizierungslogo nicht einfach hinzugefügt werden darf, nur weil es zum Design passt oder vertrauenswürdig wirkt.
Zertifizierungszeichen wie COSMOS, Ecocert, EU Ecolabel, Leaping Bunny und andere sind an konkrete Regeln, ein Genehmigungsverfahren und eine Kontrolle durch die Zertifizierungsorganisation gebunden. Die Zertifizierung richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Standards und kann nicht durch eine eigene Marketingaussage ersetzt werden.
Bei Kosmetika ist es notwendig, zwischen dem allgemeinen Marketingeindruck und der zertifizierten Kennzeichnung zu unterscheiden. Das Wort BIO oder organic sollte der Hersteller nicht frei verwenden, nur weil das Produkt ein Pflanzenöl, einen Extrakt oder natürlich wirkende Bestandteile enthält.
Damit ein Produkt das Logo einer Zertifizierungsorganisation tragen kann, muss es die Regeln des jeweiligen Standards erfüllen und das Zertifizierungsverfahren durchlaufen.
Bei der Zertifizierung organischer und natürlicher kosmetischer Mittel werden in der Regel beispielsweise folgende Punkte bewertet:
Praktisch bedeutet das: Der Hersteller darf kein Zertifizierungslogo verwenden, wenn er keine gültige Zertifizierung hat. Ebenso sollte er nicht den Eindruck zertifizierter BIO-Kosmetik erwecken, wenn das Produkt nur interne oder marketingbezogene Kriterien der Marke erfüllt.
Auf dem Etikett kann sich auch ein eigenes grafisches Icon befinden, zum Beispiel „vegan“, „natural“, „handmade“ oder „eco packaging“. Solche Kennzeichnungen müssen jedoch wahrheitsgemäß, verständlich sein und dürfen nicht irreführend sein.
Wenn das Etikett Symbole enthält, die an eine Zertifizierung erinnern, sollte der Hersteller klar belegen können, was sie bedeuten und auf welcher Grundlage sie verwendet werden.
Ein QR-Code kann eine sehr gute Ergänzung des Etiketts sein. Er kann zu erweiterten Informationen über das Produkt, Erläuterungen der Bestandteile, Anleitungen, Videos, Empfehlungen zur Entsorgung oder weiteren Schulungsmaterialien führen.
Er sollte jedoch nicht als einfache Ersatzlösung für Pflichtangaben verstanden werden.
Die Pflichtangaben müssen in der von der Kosmetikgesetzgebung geforderten Weise verfügbar sein. Wenn es aus praktischen Gründen nicht möglich ist, bestimmte Angaben direkt zu machen, können sie zum Beispiel auf einem beigelegten oder befestigten Beipackzettel, Etikett, Streifen, Anhänger oder Kärtchen angegeben werden.
Hersteller irren sich am häufigsten in Details, die jedoch bei der Kontrolle oder beim Verkauf sehr wichtig sein können.
Das richtige Etikett ist keine Formalität, die kurz vor dem Druck ergänzt werden kann. Es ist das Ergebnis der Rezeptur, der Sicherheitsbewertung, der gesetzlichen Anforderungen, der Verpackungslösung und einer verantwortungsvollen Kommunikation.
Für den Hersteller ist ein gut vorbereitetes Etikett ein Schutz und ein Zeichen von Professionalität. Für den Kunden ist es der Beweis, dass das Produkt einen klaren Ursprung, eine klare Zusammensetzung, eine klare Art der Anwendung und eine verantwortliche Person hat.
Ein gutes Etikett wirkt nicht überladen, verbirgt keine wichtigen Angaben und versucht nicht, Fakten durch hübsche Icons zu ersetzen. Ein gutes Etikett hilft dem Produkt, vertrauenswürdig zu wirken, und gibt dem Kunden genau die Informationen, die er benötigt.
Gemäß der Verordnung 1223/2009 muss das Etikett den Namen oder die Funktion des Produkts, den Namen und die Anschrift der verantwortlichen Person, den Nenninhalt, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das PAO-Symbol, besondere Warnhinweise, die Chargennummer, die Bestandteilliste im Format Ingredients: und die gekennzeichneten Allergene über den festgelegten Grenzwerten enthalten.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird angegeben, wenn das Produkt eine Haltbarkeit von 30 Monaten oder weniger hat. Bei längerer Haltbarkeit wird in der Regel das PAO-Symbol – der Zeitraum der Verwendbarkeit nach dem Öffnen (zum Beispiel 6M, 12M, 24M) – verwendet, sofern diese Angabe für den jeweiligen Produkttyp relevant ist.
Die Bestandteile werden nach dem INCI-System angegeben und sind nach ihrem Anteil im Produkt zum Zeitpunkt der Zugabe zur Rezeptur geordnet. Bestandteile mit höherem Gehalt stehen zuerst. Bestandteile unter 1 % können in beliebiger Reihenfolge nach den Bestandteilen über 1 % aufgeführt werden. Bei zusammengesetzten Rohstoffen wird nicht ihr Handelsname, sondern ihre einzelnen INCI-Bestandteile angegeben.
Nein. Das Wort BIO oder organic sollte der Hersteller nicht frei verwenden, nur weil das Produkt ein Pflanzenöl, einen Extrakt oder natürlich wirkende Bestandteile enthält. Für die Verwendung des Logos einer Zertifizierungsorganisation muss das Produkt die Regeln des jeweiligen Standards (zum Beispiel COSMOS, Ecocert) erfüllen und das Zertifizierungsverfahren durchlaufen.
Im Allgemeinen nein. Ein QR-Code ist eine geeignete Ergänzung für erweiterte Informationen, Anleitungen oder Empfehlungen zur Entsorgung, aber die Pflichtangaben müssen physisch verfügbar sein – auf der Verpackung, einem beigelegten Beipackzettel, Streifen, Anhänger oder Kärtchen gemäß den Kennzeichnungsvorschriften.
Farbstoffe werden mit der CI-Nummer (Colour Index) angegeben. Mica ist zum Beispiel CI 77019, Titandioxid CI 77891, rotes Eisenoxid CI 77491. Bei dekorativer Kosmetik mit mehreren Farbtönen kann die Kennzeichnung may contain oder +/- verwendet werden.
% NOI ist der prozentuale Anteil der Bestandteile natürlichen Ursprungs im Produkt. Die Angabe kann verwendet werden, wenn sie nach einer klaren Methodik (zum Beispiel gemäß dem Rahmen der ISO 16128-2) berechnet wurde und der Hersteller sie mit der Rohstoffdokumentation belegen kann. Ein hoher % NOI bedeutet jedoch nicht automatisch zertifizierte BIO- oder organic-Kosmetik.