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Die Kennzeichnung von Kosmetika schützt den Verbraucher, gibt dem Hersteller Rechtssicherheit und stärkt die Glaubwürdigkeit der Marke. Schauen wir uns an, was auf dem Etikett verpflichtend angegeben sein muss, welche Regeln in der EU gelten und welche Fehler in der Praxis am häufigsten auftreten.
Bei der Herstellung von Kosmetika reicht es nicht aus, nur eine gute Rezeptur, eine schöne Verpackung und einen angenehmen Duft zu haben. Wenn Sie ein kosmetisches Mittel in Verkehr bringen möchten, muss es gemäß der geltenden europäischen Gesetzgebung korrekt gekennzeichnet sein.
Das Etikett ist nicht nur ein Designelement. Es ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Verantwortung, der Sicherheit und der Glaubwürdigkeit des Produkts.
Der Verbraucher sucht darauf nach der Zusammensetzung, dem Haltbarkeitsdatum und dem Namen der für das Produkt verantwortlichen Person. Die Kontrollbehörden prüfen wiederum, ob das Produkt alle EU-Vorschriften erfüllt — und hier erlebt die Marke den ersten Moment, in dem die gesetzliche Pflicht auf den visuellen Ersteindruck trifft.
Für den Hersteller ist das Etikett ein kleiner, aber sehr wichtiger Raum. Es muss dem Kunden klar sagen, was das Produkt ist, wie es verwendet wird, wer dafür verantwortlich ist, welche Zusammensetzung es hat, bis wann seine Verwendung sicher ist und worauf zu achten ist.
In der Europäischen Union wird die Kennzeichnung kosmetischer Mittel insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel geregelt. Artikel 19 legt fest, welche Angaben auf dem Behältnis und der Verpackung eines kosmetischen Mittels erscheinen müssen; diese Angaben müssen unlöschbar, leicht lesbar und sichtbar sein. Die Liste der Bestandteile ist anhand der in der Glossarliste nach Artikel 33 festgelegten gemeinsamen Bezeichnungen der Bestandteile anzugeben; existiert keine gemeinsame Bezeichnung, ist ein Begriff aus einer allgemein anerkannten Nomenklatur zu verwenden.
Inhalt des Artikels
Das Etikett muss gut aussehen, aber in erster Linie muss es richtig funktionieren. Es muss mit der Rezeptur, der Sicherheitsbewertung, der Produktdokumentation und den Anforderungen des Marktes, auf dem das Produkt verkauft wird, im Einklang stehen.
Es reicht also nicht aus, eine schöne Grafik zu entwerfen und ein paar attraktive Sätze hinzuzufügen. Bei einem kosmetischen Mittel muss der Hersteller auch Pflichtangaben, korrekte Bezeichnungen der Bestandteile, Allergene, Haltbarkeit, Charge, Warnhinweise, Etikettensprache und die physische Lesbarkeit auf der jeweiligen Verpackung berücksichtigen.
„Ein gutes Etikett muss wahrheitsgetreu, lesbar, unlöschbar, sichtbar, verständlich und sowohl mit der Zusammensetzung des Produkts als auch mit der Kosmetikgesetzgebung vereinbar sein."
Ein korrekt gekennzeichnetes kosmetisches Mittel muss mehrere Pflichtangaben enthalten. Einige Angaben helfen dem Verbraucher bei der Anwendung, andere sind für die Rückverfolgbarkeit, Sicherheit und Kontrolle des Produkts wichtig.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird verwendet, wenn ein kosmetisches Mittel eine Mindesthaltbarkeit von 30 Monaten oder weniger hat.
Bei Produkten mit längerer Haltbarkeit wird in der Regel ein PAO-Symbol angegeben, also der Zeitraum der Verwendbarkeit nach dem Öffnen, zum Beispiel 6M, 12M oder 24M, sofern diese Angabe für den betreffenden Produkttyp relevant ist.
Der Nenninhalt ist die Menge des Produkts zum Zeitpunkt der Abfüllung. Bei Kosmetika wird er meist in Millilitern oder Gramm angegeben.
Beispiele:
Bei sehr kleinen Verpackungen, Einmalprodukten oder kostenlosen Mustern muss der Nenninhalt nicht immer angegeben werden. Der Hersteller sollte jedoch zwischen der praktischen Füllmenge und der gesetzlichen Kennzeichnung unterscheiden.
Hinweis für den Hersteller
Prüfen Sie bei der Dosierung von Produkten die technischen Toleranzen und die Vorschriften zur Mengenüberwachung. Für Fertigpackungen werden sie in der EU insbesondere durch die Richtlinie 76/211/EWG des Rates geregelt, die zulässige negative Abweichungen in Abhängigkeit vom Nenninhalt des Produkts festlegt.
Für den Hersteller ergibt sich daraus eine einfache Regel: Der Nenninhalt darf weder eine geschätzte Menge noch „bis zum Rand gefüllt“ sein. Es handelt sich um eine exakt deklarierte Angabe, die auf dem tatsächlichen Abfüllprozess beruhen und der auf dem Etikett angegebenen Produktmenge entsprechen muss.
Die Liste der Bestandteile eines kosmetischen Mittels wird in folgendem Format angegeben:
Ingredients: Aqua, Glycerin, Prunus Amygdalus Dulcis Oil, Cetearyl Alcohol, Parfum, Tocopherol, Linalool, Limonene.
Das Wort Ingredients: ist wichtig und wird nicht übersetzt, es hat in allen Sprachen die gleiche Form. Es folgt eine Liste der Bestandteile gemäß dem INCI-System, also der International Nomenclature of Cosmetic Ingredients bzw. der gemeinsamen Bezeichnungen der Bestandteile, die für die Kennzeichnung kosmetischer Mittel verwendet werden.
Die Bestandteile werden nach ihrem Gesamtanteil im Produkt zum Zeitpunkt der Zugabe zur Rezeptur angegeben. Bestandteile mit höherem Gehalt stehen am Anfang der Liste. Bestandteile mit einer Konzentration von weniger als 1 % können in beliebiger Reihenfolge nach den Bestandteilen mit einer Konzentration von mehr als 1 % aufgeführt werden.
Tipp für Formulierer
Beim Berechnen der Zusammensetzung reicht es nicht immer aus, nur den Handelsnamen des Rohstoffs als Ganzes zu betrachten. Viele kosmetische Rohstoffe sind Mischungen mehrerer Stoffe, und bei der Erstellung der Ingredients-Liste ist es notwendig, mit ihren einzelnen INCI-Bestandteilen zu arbeiten.
Typische Beispiele sind Konservierungssysteme, Solubilisatoren, Emulgatoren, pflanzliche Extrakte in einem Träger, Wirkstoffkomplexe oder kommerzielle Mischungen, die mehrere INCI-Bestandteile enthalten. Wird ein solcher Rohstoff in der Rezeptur eingesetzt, wird in der endgültigen Ingredients-Liste nicht sein Handelsname angegeben, sondern die einzelnen INCI-Bestandteile gemäß den Kennzeichnungsregeln.
Für die korrekte Reihenfolge der Bestandteile ist es daher notwendig, nicht nur die Dosierung des Rohstoffs in der Rezeptur, sondern auch seine innere Zusammensetzung zu kennen. Der Hersteller sollte sich auf die technische Dokumentation des Lieferanten stützen, insbesondere auf die Spezifikation, das technische Datenblatt, die INCI-Aufschlüsselung und verfügbare Informationen über den Anteil der einzelnen Bestandteile im Rohstoff.
Praktisch bedeutet dies, dass, wenn Sie zum Beispiel 3 % einer kommerziellen Mischung verwenden, die aus mehreren INCI-Bestandteilen besteht, jeder dieser Bestandteile einen anderen tatsächlichen Anteil im Endprodukt haben kann. Dieser Anteil ist anschließend wichtig für die korrekte Erstellung und Reihenfolge der Ingredients-Liste.
Gleichzeitig gilt, dass nicht alle in der technischen Dokumentation eines Rohstoffs aufgeführten Stoffe automatisch auf dem Etikett angegeben werden müssen. Verunreinigungen in Rohstoffen und Hilfsstoffe, die im Endprodukt nicht vorhanden sind, gelten nach Artikel 19 der Verordnung 1223/2009 nicht als Bestandteile. In Grenzfällen ist es daher sinnvoll, sich auf die Dokumentation des Lieferanten und die Beurteilung der für das Inverkehrbringen des Produkts verantwortlichen Person zu stützen.
Der INCI-Name ist kein Marketingname, kein deutscher Name und keine englische Übersetzung. Es handelt sich um eine standardisierte Nomenklatur, die es ermöglicht, denselben Bestandteil in verschiedenen Ländern und Sprachen zu identifizieren.
Bei pflanzlichen Rohstoffen leitet sich der INCI-Name oft vom botanischen, also lateinischen Namen der Pflanze ab. Daher wird zum Beispiel Mandelöl in der Ingredients-Liste nicht als Almond Oil, sondern als Prunus Amygdalus Dulcis Oil angegeben. Wichtig ist auch der konkret verwendete Pflanzenteil und die Form des Rohstoffs.
Es ist sinnvoll, die korrekten Bezeichnungen in der Datenbank CosIng oder im aktuellen Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen der Bestandteile der Europäischen Kommission zu überprüfen. CosIng ermöglicht die Suche nach Stoffnamen gemäß der Kosmetikverordnung, nach Bezeichnungen von Inhaltsstoffen für Kennzeichnungszwecke sowie nach CAS- und EG-Nummern. Die Datenbank unterscheidet außerdem aktuelle Einträge, die als active gekennzeichnet sind, und historische Einträge, die als not active gekennzeichnet sind.
Dieses Thema behandeln wir ausführlicher in einem eigenen Artikel INCI, CAS und EG-Nummer: wie man sich in kosmetischen Bestandteilen zurechtfindet.
Farbmittel werden in der Bestandteilliste nicht als „rosa Farbstoff“, „blaue Farbe“ oder „rotes Pigment“ aufgeführt. Gleichzeitig wird bei ihnen auch nicht der INCI-Name im Sinne der chemischen Zusammensetzung verwendet. Bei kosmetischen Farbmitteln erfolgt die Kennzeichnung mithilfe einer CI-Nummer, also einer Colour-Index-Nummer. Gerade die CI-Nummer dient als standardisierte Bezeichnung des Farbmittels in der Ingredients-Liste.
Farbmittel können am Ende der Bestandteilliste aufgeführt werden. Bei dekorativer Kosmetik, die in mehreren Farbtönen erhältlich ist, kann die Kennzeichnung may contain oder +/- verwendet werden, sofern dies dem jeweiligen Produkt und seiner Zusammensetzung entspricht.
Der Duft kann in der Bestandteilliste wie folgt angegeben werden:
Der Hersteller kann entscheiden, ob er die Duft- oder Aromakomposition mit der allgemeinen Bezeichnung Parfum oder Aroma angibt oder ob er einige Duftbestandteile detaillierter aufführt. Wichtig ist jedoch, dass Pflichtallergene nicht unter dem Wort Parfum verborgen werden dürfen.
Enthält das Produkt regulierte Duftallergene über den festgelegten Grenzwerten, müssen diese separat in der Bestandteilliste aufgeführt werden. Dies gilt für Allergene unabhängig von ihrer Quelle, also nicht nur für Duftkompositionen, sondern auch für ätherische Öle oder pflanzliche Extrakte.
Bei Kosmetika begegnen wir immer häufiger der Angabe % NOI, also dem prozentualen Anteil der Bestandteile natürlichen Ursprungs. Dabei handelt es sich um eine Angabe, die dem Kunden zeigen soll, welcher Anteil des Produkts aus natürlichen oder naturnahen Rohstoffen stammt, und zwar gemäß der verwendeten Berechnungsmethodik.
NOI kann eine nützliche Informationsangabe sein, aber der Hersteller sollte sorgfältig damit umgehen. Es reicht nicht aus, einen hohen Prozentsatz des natürlichen Ursprungs auf das Etikett zu schreiben, ohne dass klar ist, nach welcher Methodik er berechnet wurde und ob diese Angabe belegbar ist.
Bei der Berechnung von % NOI ist von der genauen Rezepturzusammensetzung, der Dokumentation der einzelnen Rohstoffe und den Angaben der Lieferanten auszugehen. Bei zusammengesetzten Rohstoffen ist zu berücksichtigen, aus welchen Stoffen sie bestehen und welcher Anteil davon nach einer bestimmten Norm oder Berechnungsmethodik als natürlich oder naturnah einzustufen ist.
Es ist wichtig, zwischen einer Aussage über den natürlichen Ursprung und zertifizierter Natur- oder Biokosmetik zu unterscheiden. Ein hoher % NOI bedeutet für sich genommen nicht, dass das Produkt als BIO, organic, COSMOS Organic oder einer anderen zertifizierten Norm entsprechend zertifiziert ist.
Praktischer Hinweis
Wenn der Hersteller auf dem Etikett oder in der Marketingkommunikation den Prozentsatz der Bestandteile natürlichen Ursprungs angibt, sollte er diese Angabe belegen können. Die Berechnung sollte konsistent, nachvollziehbar und auf der Dokumentation der verwendeten Rohstoffe basieren. Die Norm ISO 16128-2 bietet einen Rahmen zur Bestimmung des natürlichen, naturnahen, organischen und organisch abgeleiteten Gehalts kosmetischer Produkte, regelt jedoch nicht die Produktkommunikation, Etikettenaussagen oder die regulatorischen Anforderungen an Kosmetika.
Auf Kosmetiketiketten erscheinen häufig verschiedene Symbole, Logos und Zeichen. Einige sind lediglich grafische Symbole, andere stellen unabhängige Zertifizierungen oder geprüfte Standards dar. Für den Hersteller ist es wichtig zu wissen, dass ein Zertifizierungslogo nicht einfach nur deshalb auf das Etikett gesetzt werden darf, weil es zum Design passt oder vertrauenswürdig wirkt.
Zertifizierungszeichen wie COSMOS, Ecocert, EU Ecolabel, Leaping Bunny und andere sind an konkrete Regeln, ein Genehmigungsverfahren und eine Kontrolle durch die Zertifizierungsstelle gebunden. Die Zertifizierung richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Standards und kann nicht durch eine eigene Marketingaussage ersetzt werden.
Bei Kosmetika ist es notwendig, zwischen dem allgemeinen Marketingeindruck und einer zertifizierten Kennzeichnung zu unterscheiden. Das Wort BIO oder organic sollte der Hersteller nicht frei verwenden, nur weil das Produkt ein Pflanzenöl, einen Extrakt oder natürlich wirkende Bestandteile enthält.
Damit ein Produkt das Logo einer Zertifizierungsstelle tragen darf, muss es die Vorgaben des jeweiligen Standards erfüllen und ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen.
Bei der Zertifizierung organischer und natürlicher kosmetischer Mittel werden in der Regel unter anderem folgende Aspekte bewertet:
Praktisch bedeutet dies: Der Hersteller darf kein Zertifizierungslogo verwenden, wenn er keine gültige Zertifizierung besitzt. Ebenso sollte er nicht den Eindruck einer zertifizierten BIO-Kosmetik erwecken, wenn das Produkt nur interne oder marketingbezogene Kriterien der Marke erfüllt.
Auf dem Etikett kann auch ein eigenes grafisches Icon, zum Beispiel „vegan“, „natural“, „handmade“ oder „eco packaging“, sein. Solche Angaben müssen jedoch wahrheitsgetreu, verständlich und dürfen nicht irreführend sein.
Wenn das Etikett Symbole enthält, die einer Zertifizierung ähneln, sollte der Hersteller klar dokumentiert haben, was sie bedeuten und auf welcher Grundlage sie verwendet werden.
Ein QR-Code kann eine sehr gute Ergänzung des Etiketts sein. Er kann zu erweiterten Informationen über das Produkt, zu Erläuterungen der Bestandteile, Anleitungen, Videos, Empfehlungen zum Recycling oder weiteren Informationsmaterialien führen.
Er sollte jedoch nicht als einfache Alternative zu Pflichtangaben verstanden werden.
Pflichtangaben müssen in der von der Kosmetikgesetzgebung geforderten Weise zugänglich sein. Wenn es aus praktischen Gründen nicht möglich ist, bestimmte Angaben direkt auf dem Behältnis zu vermerken, können sie zum Beispiel auf einem beiliegenden oder befestigten Beipackzettel, Etikett, Band, Anhänger oder Kärtchen angegeben werden.
Hersteller irren sich am häufigsten in Details, die jedoch bei der Kontrolle oder beim Verkauf sehr wichtig sein können.
Ein korrektes Etikett ist keine Formalität, die kurz vor dem Druck einfach ergänzt werden kann. Es ist das Ergebnis der Rezeptur, der Sicherheitsbewertung, der gesetzlichen Anforderungen, der Verpackungslösung und einer verantwortungsvollen Kommunikation.
Für den Hersteller ist ein gut vorbereitetes Etikett ein Schutz und zugleich ein Zeichen von Professionalität. Für den Kunden ist es ein Beleg dafür, dass das Produkt einen klaren Ursprung, eine klare Zusammensetzung, eine klare Art der Anwendung und eine verantwortliche Person hat.
Ein gutes Etikett wirkt nicht überladen, verbirgt keine wichtigen Angaben und versucht nicht, Fakten durch hübsche Icons zu ersetzen. Ein gutes Etikett hilft dem Produkt, vertrauenswürdig zu wirken, und gibt dem Kunden genau die Informationen, die er benötigt.
Gemäß Verordnung 1223/2009 muss das Etikett den Namen oder die Funktion des Produkts, den Namen und die Anschrift der verantwortlichen Person, den Nenninhalt, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das PAO-Symbol, besondere Vorsichtsmaßnahmen, die Chargennummer, die Bestandteilliste im Format Ingredients: sowie gekennzeichnete Allergene über den festgelegten Grenzwerten enthalten.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird angegeben, wenn das Produkt eine Haltbarkeit von 30 Monaten oder weniger hat. Bei längerer Haltbarkeit wird in der Regel ein PAO-Symbol verwendet — der Zeitraum der Verwendbarkeit nach dem Öffnen (zum Beispiel 6M, 12M, 24M), sofern diese Angabe für den jeweiligen Produkttyp relevant ist.
Die Bestandteile werden gemäß dem INCI-System angegeben und nach ihrem Gehalt im Produkt zum Zeitpunkt der Zugabe zur Rezeptur geordnet. Bestandteile mit höherem Gehalt stehen an erster Stelle. Bestandteile unter 1 % können in beliebiger Reihenfolge nach den Bestandteilen über 1 % aufgeführt werden. Bei zusammengesetzten Rohstoffen wird nicht der Handelsname, sondern die einzelnen INCI-Bestandteile angegeben.
Nein. Das Wort BIO oder organic sollte der Hersteller nicht frei verwenden, nur weil das Produkt ein Pflanzenöl, einen Extrakt oder natürlich wirkende Bestandteile enthält. Um das Logo einer Zertifizierungsstelle verwenden zu dürfen, muss das Produkt die Vorgaben eines bestimmten Standards (zum Beispiel COSMOS, Ecocert) erfüllen und ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen.
Im Allgemeinen nein. Ein QR-Code ist eine sinnvolle Ergänzung für erweiterte Informationen, Anleitungen oder Recyclingempfehlungen, aber die Pflichtangaben müssen physisch zugänglich sein — auf der Verpackung, einem beiliegenden Beipackzettel, Band, Anhänger oder Kärtchen gemäß den Kennzeichnungsvorschriften.
Farbmittel werden mithilfe einer CI-Nummer (Colour Index) angegeben. Mica ist zum Beispiel CI 77019, Titandioxid CI 77891, rotes Eisenoxid CI 77491. Bei dekorativer Kosmetik mit mehreren Farbtönen kann die Kennzeichnung may contain oder +/- verwendet werden.
% NOI ist der prozentuale Anteil der Bestandteile natürlichen Ursprungs im Produkt. Die Angabe kann verwendet werden, wenn sie nach einer klaren Methodik (zum Beispiel gemäß dem Rahmen ISO 16128-2) berechnet wurde und der Hersteller sie anhand der Rohstoffdokumentation belegen kann. Ein hoher % NOI bedeutet jedoch nicht automatisch zertifizierte BIO- oder organic-Kosmetik.