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EU-Konformitätserklärung (PPWR)

pdp.docShort_ppwr · OVD24PP

EU-Konformitätserklärung (PPWR) – Spender, Kunststoff, transparent, 24/410, FBOG 200 mm

EU-Konformitätserklärung (PPWR) für Spender, Kunststoff, transparent, 24/410, FBOG 200 mm, ausgestellt von Handymade.

Produktcode
OVD24PP
Ausstellungsdatum
5. Oktober 2026
Status
GültigProduktdokument ohne zeitliche Begrenzung

01Identifikationsdaten der Verpackung

ParameterWert
Materialcode (97/129/EG)PP 5
Nummer der KonformitätserklärungHM-OVD24PP-2026-R1
VerpackungsformatSpender
VerpackungskategorieVerkaufsverpackung
Stellung in der Lieferkette (PPWR)Handymade s.r.o. ist Erzeuger der Verpackung im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 13 der Verordnung (EU) 2025/40 und stellt diese EU-Konformitätserklärung aus.

02Verpackungsparameter

ParameterWertEinheit
Durchmesser53mm
Gewindetyp24/410
Höhe45mm
Gewicht14g
ProduktmaterialPP, Kunststoff
Schlauchlänge200mm

03Rechtsverweise und Konformitätsbewertung

ParameterWert
Harmonisierte NormenZum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung wurden im Amtsblatt der Europäischen Union keine harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen zur Verordnung (EU) 2025/40 veröffentlicht. Die Konformität wird unmittelbar in Bezug auf die Anforderungen der Verordnung erklärt.
Andere angewandte Rechtsakte der UnionVerordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Notifizierte StelleNicht anwendbar. Die Konformitätsbewertung wurde gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) 2025/40 nach dem in Anhang VII festgelegten Verfahren ohne Beteiligung einer notifizierten Stelle durchgeführt.

04Konformitätserklärung

ParameterWert
Eignung für den Kontakt mit KosmetikaAuf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial für die Verwendung mit kosmetischen Mitteln geeignet ist und allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. - Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel. - Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der analog auch auf Materialien und Verpackungen für kosmetische Mittel angewendet wird. Das Verpackungsmaterial ist unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen kosmetischer Mittel stabil und beeinflusst deren sensorische Eigenschaften (Geruch, Farbe, Konsistenz) nicht.
Konformität mit der PPWR (EU 2025/40)Die Konformität mit den in den Artikeln 5 bis 12 der Verordnung (EU) 2025/40 festgelegten Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung auf diese Verpackung anwendbar sind, wurde nach dem Verfahren gemäß Artikel 38 und Anhang VII nachgewiesen. Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom aus in der Verpackung oder ihren Bestandteilen vorhandenen Stoffen überschreitet gemäß Artikel 5 Absatz 4 nicht 100 mg/kg. Die Erklärung wird gemäß Artikel 39 Absatz 2 laufend aktualisiert.

05Besorgniserregende Stoffe

ParameterWert
PFAS unterhalb des PPWR-GrenzwertsNicht anwendbar
Summe Pb + Cd + Hg + Cr(VI) max. 100 mg/kgKonform
EU-Konformitätserklärung (PPWR) – Spender, Kunststoff, transparent, 24/410, FBOG 200 mm