Technická špecifikácia obalu · PDS
Braune Kunststoffflasche, weißer Verschluss, 1000 ml
Technická špecifikácia obalu für Braune Kunststoffflasche, weißer Verschluss, 1000 ml, ausgestellt von Handymade.
- Produktcode
- O28PH1000-OVV28PB
- Ausstellungsdatum
- 6. September 2026
- Status
- GültigProduktdokument ohne zeitliche Begrenzung
Braune Kunststoffflasche, 1000 mlO28PH1000
01Allgemeine Identifikationsdaten
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Produktfarbe | Braun |
| Qualität | Lebensmittelqualität, Technische Qualität, Kosmetische Qualität |
| Lagerbedingungen | Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen, In einer trockenen und sauberen Umgebung lagern, Bei 5–30 °C lagern, Nicht aggressiven Chemikalien aussetzen, Vor Wärme schützen |
| Ursprungsland | Europäische Union |
| HS-Code | 392330 |
02Verpackungsparameter
| Parameter | Wert | Einheit |
|---|---|---|
| Nennvolumen | 1000 | ml |
| Durchmesser | 81 | mm |
| Gewindetyp | 28/410 | |
| Höhe | 240,5 | mm |
| Gewicht | 42 | g |
| Produktmaterial | Kunststoff, PET |
03Konformitätserklärung
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Eignung für den Kontakt mit Kosmetika | Auf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial für die Verwendung mit kosmetischen Mitteln geeignet ist und allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. - Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel. - Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der analog auch auf Materialien und Verpackungen für kosmetische Mittel angewendet wird. Das Verpackungsmaterial ist unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen kosmetischer Mittel stabil und beeinflusst deren sensorische Eigenschaften (Geruch, Farbe, Konsistenz) nicht. |
| Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln | Auf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, insbesondere deren Artikel 3. - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, soweit sie auf das betreffende Verpackungsmaterial anwendbar ist. - Alle einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Unter normalen und vorhersehbaren Lagerungs- und Verwendungsbedingungen ist das Verpackungsmaterial stabil, beeinflusst die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel (Geruch, Geschmack, Farbe) nicht und verändert ihre Zusammensetzung nicht in einer Weise, die die menschliche Gesundheit gefährden oder den Verbraucher irreführen könnte. |
| Konformität mit der PPWR (EU 2025/40) | Die Konformität mit den in den Artikeln 5 bis 12 der Verordnung (EU) 2025/40 festgelegten Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung auf diese Verpackung anwendbar sind, wurde nach dem Verfahren gemäß Artikel 38 und Anhang VII nachgewiesen. Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom aus in der Verpackung oder ihren Bestandteilen vorhandenen Stoffen überschreitet gemäß Artikel 5 Absatz 4 nicht 100 mg/kg. Die Erklärung wird gemäß Artikel 39 Absatz 2 laufend aktualisiert. |
Weißer Kunststoff-Sicherheitsverschluss gerippt 28/400 nicht abnehmbarOVV28PB
04Allgemeine Identifikationsdaten
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Produktfarbe | Weiss |
| Qualität | Technische Qualität, Kosmetische Qualität, Lebensmittelqualität |
| Lagerbedingungen | In einer trockenen und sauberen Umgebung lagern |
| Ursprungsland | Europäische Union |
05Verpackungsparameter
| Parameter | Wert | Einheit |
|---|---|---|
| Durchmesser | 30,9 | mm |
| Gewindetyp | SPCO 1881 | |
| Höhe | 15,6 | mm |
| Gewicht | 1,85 | g |
| Produktmaterial | HDPE, Kunststoff |
06Konformitätserklärung
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Eignung für den Kontakt mit Kosmetika | Auf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial für die Verwendung mit kosmetischen Mitteln geeignet ist und allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. - Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel. - Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der analog auch auf Materialien und Verpackungen für kosmetische Mittel angewendet wird. Das Verpackungsmaterial ist unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen kosmetischer Mittel stabil und beeinflusst deren sensorische Eigenschaften (Geruch, Farbe, Konsistenz) nicht. |
| Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln | Auf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, insbesondere deren Artikel 3. - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, soweit sie auf das betreffende Verpackungsmaterial anwendbar ist. - Alle einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Unter normalen und vorhersehbaren Lagerungs- und Verwendungsbedingungen ist das Verpackungsmaterial stabil, beeinflusst die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel (Geruch, Geschmack, Farbe) nicht und verändert ihre Zusammensetzung nicht in einer Weise, die die menschliche Gesundheit gefährden oder den Verbraucher irreführen könnte. |
| Konformität mit der PPWR (EU 2025/40) | Die Konformität mit den in den Artikeln 5 bis 12 der Verordnung (EU) 2025/40 festgelegten Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung auf diese Verpackung anwendbar sind, wurde nach dem Verfahren gemäß Artikel 38 und Anhang VII nachgewiesen. Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom aus in der Verpackung oder ihren Bestandteilen vorhandenen Stoffen überschreitet gemäß Artikel 5 Absatz 4 nicht 100 mg/kg. Die Erklärung wird gemäß Artikel 39 Absatz 2 laufend aktualisiert. |
Digital signiertes Dokument · 6. September 2026
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