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Technische Verpackungsspezifikation

Technische Verpackungsspezifikation · PDS

Kunststoffflasche, weiß, 150 ml, ohne Verschluss

Technische Verpackungsspezifikation für Kunststoffflasche, weiß, 150 ml, ohne Verschluss, ausgestellt von Handymade.

Produktcode
O24PB150
Ausstellungsdatum
9. August 2026
Status
GültigProduktdokument ohne zeitliche Begrenzung

01Allgemeine Identifikationsdaten

ParameterWert
HS-Code39233010
ProduktfarbeWeiss
UrsprungslandIndien
QualitätKosmetische Qualität, Lebensmittelqualität
LagerbedingungenVor direkter Sonneneinstrahlung schützen, Nicht aggressiven Chemikalien aussetzen, Vor Wärme schützen, Bei 5–30 °C lagern, In einer trockenen und sauberen Umgebung lagern

02Verpackungsparameter

ParameterWertEinheit
Nennvolumen150ml
Durchmesser49 mmmm
Gewindetyp24/410
Höhe118 mmmm
Gewicht23 gg
ProduktmaterialPET, Kunststoff

03Konformitätserklärung

ParameterWert
Eignung für den Kontakt mit KosmetikaAuf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial für die Verwendung mit kosmetischen Mitteln geeignet ist und allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. - Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel. - Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der analog auch auf Materialien und Verpackungen für kosmetische Mittel angewendet wird. Das Verpackungsmaterial ist unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen kosmetischer Mittel stabil und beeinflusst deren sensorische Eigenschaften (Geruch, Farbe, Konsistenz) nicht.
Eignung für den Kontakt mit LebensmittelnAuf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, insbesondere deren Artikel 3. - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, soweit sie auf das betreffende Verpackungsmaterial anwendbar ist. - Alle einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Unter normalen und vorhersehbaren Lagerungs- und Verwendungsbedingungen ist das Verpackungsmaterial stabil, beeinflusst die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel (Geruch, Geschmack, Farbe) nicht und verändert ihre Zusammensetzung nicht in einer Weise, die die menschliche Gesundheit gefährden oder den Verbraucher irreführen könnte.