EU-Konformitätserklärung (PPWR) · pdp.docShort_ppwr
Plastikeimer, weiß, 5000 ml
EU-Konformitätserklärung (PPWR) für Plastikeimer, weiß, 5000 ml, ausgestellt von Handymade.
- Produktcode
- O225PB5000
- Ausstellungsdatum
- 6. September 2026
- Status
- GültigProduktdokument ohne zeitliche Begrenzung
01Identifikationsdaten der Verpackung
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Materialcode (97/129/EG) | pp-5 |
| Stellung in der Lieferkette (PPWR) | Handymade s.r.o. ist Erzeuger der Verpackung im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 13 der Verordnung (EU) 2025/40 und stellt diese EU-Konformitätserklärung aus. |
| Verpackungsformat | Eimer |
| Verpackungskategorie | Verkaufsverpackung |
| Nummer der Konformitätserklärung | HM-O225PB5000-2026-R1 |
| Verwendungszweck der Verpackung | Verpackung für kosmetische Mittel |
02Verpackungsparameter
| Parameter | Wert | Einheit |
|---|---|---|
| Nennvolumen | 5000 | ml |
| Randvollvolumen | 5500 | ml |
| Durchmesser | 227 | mm |
| Gewindedurchmesser | 225 | mm |
| Höhe | 195 | mm |
| Gewicht | 180 | g |
| Produktmaterial | PP, Kunststoff |
03Rechtsverweise und Konformitätsbewertung
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Andere angewandte Rechtsakte der Union | Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. |
| Harmonisierte Normen | Zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung wurden im Amtsblatt der Europäischen Union keine harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen zur Verordnung (EU) 2025/40 veröffentlicht. Die Konformität wird unmittelbar in Bezug auf die Anforderungen der Verordnung erklärt. |
| Notifizierte Stelle | Nicht anwendbar. Die Konformitätsbewertung wurde gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) 2025/40 nach dem in Anhang VII festgelegten Verfahren ohne Beteiligung einer notifizierten Stelle durchgeführt. |
04Konformitätserklärung
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Eignung für den Kontakt mit Kosmetika | Auf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial für die Verwendung mit kosmetischen Mitteln geeignet ist und allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. - Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel. - Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der analog auch auf Materialien und Verpackungen für kosmetische Mittel angewendet wird. Das Verpackungsmaterial ist unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen kosmetischer Mittel stabil und beeinflusst deren sensorische Eigenschaften (Geruch, Farbe, Konsistenz) nicht. |
| Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln | Auf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln geeignet ist und den einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, insbesondere deren Artikel 3. - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, soweit sie auf das betreffende Verpackungsmaterial anwendbar ist. - Alle einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Unter normalen und vorhersehbaren Lagerungs- und Verwendungsbedingungen ist das Verpackungsmaterial stabil, beeinflusst die sensorischen Eigenschaften der Lebensmittel (Geruch, Geschmack, Farbe) nicht und verändert ihre Zusammensetzung nicht in einer Weise, die die menschliche Gesundheit gefährden oder den Verbraucher irreführen könnte. |
| Konformität mit der PPWR (EU 2025/40) | Die Konformität mit den in den Artikeln 5 bis 12 der Verordnung (EU) 2025/40 festgelegten Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung auf diese Verpackung anwendbar sind, wurde nach dem Verfahren gemäß Artikel 38 und Anhang VII nachgewiesen. Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom aus in der Verpackung oder ihren Bestandteilen vorhandenen Stoffen überschreitet gemäß Artikel 5 Absatz 4 nicht 100 mg/kg. Die Erklärung wird gemäß Artikel 39 Absatz 2 laufend aktualisiert. |
05Besorgniserregende Stoffe
| Parameter | Wert |
|---|---|
| PFAS unterhalb des PPWR-Grenzwerts | Konform |
| Summe Pb + Cd + Hg + Cr(VI) max. 100 mg/kg | Konform |
Die Verpackung wird durch die oben angegebene Katalognummer des Produkts als anderes zur Identifizierung geeignetes Element gemäß Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2025/40 identifiziert. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.
Diese Erklärung bezieht sich auf die Konformität der Verpackung mit den genannten Rechtsvorschriften und stellt keine Garantie für die Eignung der Verpackung für einen bestimmten Zweck dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Eignung der Verpackung für die vorgesehene Verwendung und die endgültige Anwendung einschließlich der Verträglichkeit mit dem Füllgut zu überprüfen; erforderlichenfalls sind vor der Verwendung geeignete Prüfungen durchzuführen. Die Erklärung ist zum Zeitpunkt der Ausstellung gültig und wird gemäß Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2025/40 laufend aktualisiert. Die aktuelle Fassung ist durch die Nummer der Erklärung und die Revision gekennzeichnet; bei einer Änderung der Verpackungsdaten verliert die vorherige Revision ihre Gültigkeit. Das Dokument darf nur vollständig und unverändert weitergegeben werden. Das Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet, die die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat.
Prüfsumme der Daten (SHA-256):
1307729879f62ecdfb53ed0f252e62a269cd90c5a39c5528475f94a6c19e94a7Das PDF trägt eine qualifizierte elektronische Signatur; diese Seite zeigt dieselben Daten.