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EU-Konformitätserklärung (PPWR)

EU-Konformitätserklärung (PPWR) · pdp.docShort_ppwr

Krabica, G5 hrubá

EU-Konformitätserklärung (PPWR) für Krabica, G5 hrubá, ausgestellt von Handymade.

Produktcode
HMO_G5HRUBA
Ausstellungsdatum
7. September 2026
Status
GültigProduktdokument ohne zeitliche Begrenzung

01Identifikationsdaten der Verpackung

ParameterWert
Materialcode (97/129/EG)pap-20
Stellung in der Lieferkette (PPWR)Handymade s.r.o. ist Erzeuger der Verpackung im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 13 der Verordnung (EU) 2025/40 und stellt diese EU-Konformitätserklärung aus.
VerpackungskategorieVerkaufsverpackung
Nummer der KonformitätserklärungHM-HMO_G5hruba-2026-R1

02Rechtsverweise und Konformitätsbewertung

ParameterWert
Andere angewandte Rechtsakte der UnionVerordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Harmonisierte NormenZum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung wurden im Amtsblatt der Europäischen Union keine harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen zur Verordnung (EU) 2025/40 veröffentlicht. Die Konformität wird unmittelbar in Bezug auf die Anforderungen der Verordnung erklärt.
Notifizierte StelleNicht anwendbar. Die Konformitätsbewertung wurde gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU) 2025/40 nach dem in Anhang VII festgelegten Verfahren ohne Beteiligung einer notifizierten Stelle durchgeführt.
Chemische Konformität (REACH / SVHC / POP)Die Verpackung enthält keine gemäß Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) beschränkten Stoffe über den zulässigen Grenzwerten und keine absichtlich zugesetzten besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Gew.-% gemäß der ECHA-Kandidatenliste zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung.

03Konformitätserklärung

ParameterWert
Konformität mit der PPWR (EU 2025/40)Die Konformität mit den in den Artikeln 5 bis 12 der Verordnung (EU) 2025/40 festgelegten Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Erklärung auf diese Verpackung anwendbar sind, wurde nach dem Verfahren gemäß Artikel 38 und Anhang VII nachgewiesen. Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom aus in der Verpackung oder ihren Bestandteilen vorhandenen Stoffen überschreitet gemäß Artikel 5 Absatz 4 nicht 100 mg/kg. Die Erklärung wird gemäß Artikel 39 Absatz 2 laufend aktualisiert.

04Besorgniserregende Stoffe

ParameterWert
PFAS unterhalb des PPWR-GrenzwertsNicht anwendbar
Summe Pb + Cd + Hg + Cr(VI) max. 100 mg/kgKonform
EU-Konformitätserklärung (PPWR) – Krabica, G5 hrubá