EU-Konformitätserklärung (PPWR) · pdp.docShort_ppwr
Baliaci papier, hnedý, rolka 50 cm x 450 m
EU-Konformitätserklärung (PPWR) für Baliaci papier, hnedý, rolka 50 cm x 450 m, ausgestellt von Handymade.
- Produktcode
- HMO_300
- Ausstellungsdatum
- 7. September 2026
- Status
- GültigProduktdokument ohne zeitliche Begrenzung
01Verpackungsparameter
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Produktmaterial | Papier |
02Konformitätserklärung
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Eignung für den Kontakt mit Kosmetika | Auf der Grundlage der technischen Dokumentation zu dieser Verpackung erklären wir, dass das Verpackungsmaterial für die Verwendung mit kosmetischen Mitteln geeignet ist und allen einschlägigen rechtlichen Anforderungen entspricht, insbesondere: - Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. - Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel. - Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der analog auch auf Materialien und Verpackungen für kosmetische Mittel angewendet wird. Das Verpackungsmaterial ist unter normalen Lager- und Verwendungsbedingungen kosmetischer Mittel stabil und beeinflusst deren sensorische Eigenschaften (Geruch, Farbe, Konsistenz) nicht. |
Die Verpackung wird durch die oben angegebene Katalognummer des Produkts als anderes zur Identifizierung geeignetes Element gemäß Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2025/40 identifiziert. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.
Diese Erklärung bezieht sich auf die Konformität der Verpackung mit den genannten Rechtsvorschriften und stellt keine Garantie für die Eignung der Verpackung für einen bestimmten Zweck dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Eignung der Verpackung für die vorgesehene Verwendung und die endgültige Anwendung einschließlich der Verträglichkeit mit dem Füllgut zu überprüfen; erforderlichenfalls sind vor der Verwendung geeignete Prüfungen durchzuführen. Die Erklärung ist zum Zeitpunkt der Ausstellung gültig und wird gemäß Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2025/40 laufend aktualisiert. Die aktuelle Fassung ist durch die Nummer der Erklärung und die Revision gekennzeichnet; bei einer Änderung der Verpackungsdaten verliert die vorherige Revision ihre Gültigkeit. Das Dokument darf nur vollständig und unverändert weitergegeben werden. Das Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet, die die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift hat.
Prüfsumme der Daten (SHA-256):
3f50b099f156d212614803e2e0855ab82424412be5d2ca383c4374872f06e48eDas PDF trägt eine qualifizierte elektronische Signatur; diese Seite zeigt dieselben Daten.